Neue Vorschriften

wir, der Deutsche Aufzugsdienst, arbeiten im Bereich Aufzüge.
Unsere speziellen Dienstleistungen sind:

Ø Fachberatung
Ø Fachplanung
Ø Liftmanagement

Seit dem 01-06-2015 ist die neue Betriebssicherheitsverordung (BetrSichV) in Kraft.
Daraus ergeben sich neue Pflichten und Verpflichtungen für den Betreiber von Aufzugsanlagen.
Der Betreiber von Aufzügen wurde einem Arbeitgeber und der Aufzug dem Arbeitsmittel gleichgestellt.
Daraufhin greifen nun auch andere Vorschriften, wie z.Bsp das Arbeitsschutzgesetz etc.

Die daraus resultierenden Pflichten sind erheblich, da Betreiber nun im übertragenem Sinn indirekte Arbeitgeber aller Personen sind, die an diesen Aufzügen Arbeiten durchführen.

Was hat sich geändert ? :

Bestandsanlagen:
Ø Nachweispflicht der fachkundigen Wartung
Ø regelmäßige Inaugenscheinnahme der Anlage durch den Betreiber
Ø Erstellungspflicht von Gefährdungsanalysen/ Gefährdungsbeurteilungen
Ø Fristen und Umfang der wiederkehrenden Prüfung (Zwischenprüfung)
Ø Erstellen eines Notfallplanes
Ø Nachrüsten eines 2-Wege-Notrufsystems bis 2020
Ø Prüfplakette in der Aufzugskabine

Neuanlagen:

Ø zusätzlich zu allen Anforderungen bei Bestandsanlagen kommt die Prüfung vor Inbetriebnahme

Zum 01-09-2017 tritt die EN81-20/50 in Kraft und löst die EN81-1/2 ab.
Damit werden neue, härtere Anforderungen an die Errichtung einer neuen Aufzugsanlage und die Modernisierung von Bestandsanlagen gestellt.
Der Umfang der neuen Anforderungen ist nicht unerheblich.
Man sollte bei einer Modernisierung genau abwägen, wie und was man modernisiert , also welcher Umfang und welche Produkte man einsetzt,
dies gilt ebenfalls für den Komplettaustausch von Aufzugsanlagen in Bestandsschächten.

Sehr gern informieren wir Sie vor Ort über die geänderten Anforderungen und die möglichen Maßnahmen.

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