Ab dem 01.09.2017 hat jeder jeder Bestandsaufzug, der nicht nach der neuen Vorschrift DIN EN81-20/50 errichtet wurde erhebliche Abweichungen zu den neuen Vorschriften.
Was muss der Betreiber umsetzen um, den Aufzug rechtssicher zu betreiben ?
Was sollte man umsetzen und wie ?
Das WIE ist hier entscheidend , denn das WIE entscheidet über die finanzielle Höhe.
Wie beraten Sie gern.
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